Bei Abschluss einer Lebensversicherung räumt der Versicherer ein W. innerhalb von 10 Tagen ab Antragstellung ein. Das W. muss schriftlich ausgeübt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antragsteller an seinen Antrag gebunden (Bindefrist VVG §5).
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Sie erhalten direkt nach Absendung ein Antragsformular der jeweils ausgewählten Gesellschaft per e-Mail zugesandt.
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