Eine Lebensversicherung kann in der Weise genommen werden, dass der Anspruch auf die Versicherungssumme von dem Ableben mehrerer Personen abhängig ist. Die verbundene Lebensversicherung dient der Alters- und gegenseitigen Todesfallvorsorge von Partnern, Teilhaber- und Kredittilgungsversicherung. Die Leistung wird entweder bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person oder bei gleichzeitigem Tod beider Personen fällig, jedoch nur einmal.
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