Es kann eine im Verhältnis zur Laufzeit verlängerte Leistungsdauer vereinbart werden. Beispielsweise Sie vereinbaren eine Laufzeit bis Endalter 55 und eine Leistungsdauer bis 60. Dann bekommen Sie eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie vor Ihrem 55. Geburtstag berufsunfähig werden. Die Rente wird dann bei fortbestehender Berufsunfähigkeit bis zum 60. Lebensjahr gezahlt. Werden Sie erst nach dem 55. Lebensjahr berufsunfähig erhalten Sie keine Leistung.
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