Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer jeweils zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat gekündigt werden. Sind Ratenzahlungen vereinbart, so kann der Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Versicherer kann den Vertrag nur außerordentlich kündigen.
Für den Versicherer gelten folgende außerordentliche Kündigungsgründe:
· Nichtzahlung der Erstprämie( § 38 VVG )
· Nichtzahlung der Folgeprämie ( § 39 VVG )
Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung durch das Versicherungsunternehmen ist eine qualifizierte Mahnung.
Neu hier gehts direkt zum Onlinevergleich von Kapitallebensversicherungen
Jetzt besteht die Möglichkeit eines Onlinevergleichs von Kapitallebensversicherungen.
Es besteht die Möglichkeit eines Direktabschlußes.
Sie erhalten direkt nach Absendung ein Antragsformular der jeweils ausgewählten Gesellschaft per e-Mail zugesandt.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
Hier gehts zur Anforderung eines kostenlosen Vergleich von Kapitallebensversicherungen
TELEFONISCHE HOTLINE FÜR FRAGEN ZUR KAPITALLEBNSVERSICHERUNG
06163/910061
|