Kapitallebensversicherung
Die Beiträge zur Kapital-Lebensversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und können als solche von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings ist die Summe der Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden können, begrenzt. Häufig ist sie schon durch Beiträge zu Kranken-, Berufsunfähigkeit- und Haftpflichtversicherung ausgeschöpft. Außerdem muss die Laufzeit der Kapital-Lebensversicherung mindestens 12 Jahre betragen.
Das sogenannte Steuerprivileg für Kapital-Lebensversicherungen wird ab 2005 nach den neuen Beschlüssen in Bundestag und Bundesrat weitgehend entfallen.
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