Das ist eine planmäßige, automatische (mit Beginn des neuen Versicherungsjahres) Erhöhung der Beiträge und damit der Versicherungssumme, um die Kaufkraft zu erhalten. Die Erhöhung erfolgt durch einen fest vereinbarten Prozentsatz des Vorjahresbeitrages oder um den Steigerungssatz des Höchstbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung von mind. 5% p.a.. Es ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, aber es wird ein neues Eintrittsalter berechnet. Der Versicherungsnehmer kann zweimal hintereinander auf eine Anpassung verzichten, ohne dass der Anspruch auf eine Dynamik wegfällt. Danach ist eine dynamische Anpassung nur nach erneuter Gesundheitsprüfung möglich.
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