Was versteht man denn unter »Direktversicherung«?
Die Direktversicherung ist eine Kapital-Lebensversicherung oder fondsgebundene Lebensversicherung, die der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer abschließt. Beitragszahler ist also der Betrieb, Versicherter der Arbeitnehmer.
Wie funktioniert das?
Anbieten würde sich zum Beispiel, einen Teil von Sonderzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld für Beiträge zu einer Direktversicherung zu verwenden. Bleibt von diesen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben kaum noch etwas übrig, so zahlt der Arbeitnehmer für in Direktversicherungsbeiträge umgewandelte Sonderzahlungen nur eine 20prozentige Pauschalsteuer (plus Solidaritätszuschlag).
Steuerfreundlich für Sie
Man spart also Steuern und Sozialabgaben. Der Spareffekt wird dabei mit steigendem Grenzsteuersatz immer größer, da die Differenz zum 20prozentigen Pauschalsteuersatz entsprechend größer wird
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